Vor ein paar Wochen wurde der Twitch-Account des YouTubers KuchenTV gesperrt. Um sich dagegen zur Wehr zu setzen, wollte er rechtlich gegen die Plattform vorgehen und schlug dabei sogar den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht ein. Doch das Urteil fiel erst einmal negativ aus. Was ist da passiert?
Seit Dezember 2023 ist KuchenTV auf Twitch gesperrt. Dem war eine monatelange Streitigkeit mit der Streamerin Shurjoka und einigen anderen Personen zuvor gegangen.
Wegen seines Twitch-Banns: KuchenTV scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht
Vor dem Landgericht Braunschweig hatte der YouTuber dann geklagt, wieder entsperrt zu werden, da der Bann nicht rechtsmäßig gewesen sei. Er wollte jedoch, dass das Landgericht die Entscheidung dazu schneller trifft und wandte sich deshalb mit seinen Anwälten auch an das Bundesverfassungsgericht.
Auf Twitter postete ein Nutzer dann den Beschluss, worauf erst einmal Verwunderung darüber aufkam, da so gut wie niemand von diesem Verfahren gewusst hatte.
Bundesverfassungsgericht lehnt die Anordnung ab, weil kein ausreichend schwerer Nachteil gegeben sei
Doch diese einstweilige Anordnung wurde abgelehnt. Bereits am 30. Januar soll nämlich die Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig stattfinden, weshalb man beim BVerfG keinen ausreichend schweren Nachteil sah, dass man noch tätig werden müsste. KuchenTV hatte bereits bei Gericht gebeten, den Termin so früh wie möglich anzusetzen, wollte bis Ende Januar aber ursprünglich nicht warten, wie das Gericht es schlussendlich ansetzte.
Einen Einfluss auf das spätere Urteil wird diese Entscheidung jedoch nicht tragen. Entgegen vieler Twitter-Nutzer handelt es sich hierbei auch nicht um einen Beschluss, der irgendeine Aussagekraft bezüglich des Urteils am 30. Januar durch das Landgericht Braunschweig haben wird. Erst dann wird man sehen, ob KuchenTV entsperrt wird – oder eben nicht.