Lange Zeit hat es gedauert, nun ist es bald so weit: Nur noch wenige Tage, dann wird die wohl berühmteste Maus der Welt Public Domain. Insgesamt 95 Jahre dauerte es, bis das Original “Steamboat Willie” und damit Micky Maus von jeder Person genutzt werden können.
Über Jahrzehnte hatte der Konzern Disney die Schutzfrist weiter nach hinten drücken können – wohlgemerkt nicht allein, da viele Studios und Unternehmen sich dafür eingesetzt hatten, doch ganz gewiss am prominentesten. Teilweise wurden die Gesetze deshalb sogar als “Micky Maus-Schutzgesetz” (“Mickey Mouse Act”) bezeichnet.
Welche Bestandteile von Micky Maus Public Domain werden
Doch Micky ist nicht gleich Micky. Über die Jahre hat sich die Figur immer wieder geändert, wurde anders dargestellt. Das ursprüngliche Charakterdesign aus 1928 ist da mittlerweile alles andere als repräsentativ. In der Originalfassung trägt Micky beispielsweise noch nicht seine weißen Handschuhe, seine Augen sind ganz anders und auch sonst kann man kleinere Unterschiede festmachen. Das betrifft Kater Karlo, der ebenfalls im Kurzfilm vorkommt, im Übrigen noch mehr.
Wirklich einfach wird es zukünftig also nicht werden, Micky Maus zu nutzen. Auch Symbole wie der Mauskopf mit den zwei Ohren sind noch nicht gemeinfrei. Zudem gilt: Markenrecht ist ein anderes Feld.
Nicht alle Hüllen fallen für Micky Maus, denn es fallen auch nicht alle Rechte
Wie die Seite irights.info in Bezug auf einen Artikel von Till Krause aus 2022 erklärt, gibt es einige mögliche Alternativen, über die Disney auch weiterhin Kontrolle an Micky Maus üben kann. An zum Beispiel Winnie Pooh konnte man sehen, wie kurz nach dem Übergang zu Public Domain bereits die ersten (amateurhaften) Horrorfilme entstanden.
Denn natürlich wird durch Mickys Gemeinfreiheit dafür gesorgt, dass potenziell jeder etwas mit der bekannten Maus machen könnte. Das muss nicht immer gut sein, meistens ist es sogar nicht direkt ein Meisterwerk. Existieren nämlich die Ressourcen für einen neuen Film, reicht das Geld meist auch für die Lizenzgebühren. Dass Disney die für Micky Maus natürlich auch dann ungern herausgibt, ist klar. Deshalb kann natürlich auch das Gegenteil der Fall sein.
Es sei damit zu rechnen, dass Disney eine “neue Taktik fahren” könnte, und statt den Urheberrechten mehr auf die Markenrechte zu gehen. Man könnte so den “Schutzbereich der Marke Micky Maus ausbauen”, immerhin vermarktet Disney seit Jahrzehnten alles, was zu ihrer Welt gehört. Weiterhin heißt es: “Die Markenrechte an der Figur ermöglichen es Disney, darüber zu bestimmen, was alles mit dem Motiv Micky Maus verkauft werden darf. Der Vorteil für Disney: Die Markenrechte laufen erst aus, wenn die Marke nicht mehr aktiv genutzt wird – und das kann dauern, wenn man bedenkt wie lukrativ die Marke mit der Maus ist.”
Was jetzt mit Micky Maus passiert, bleibt abzuwarten
Aufgrund der Dichte an Markenrechten ist es deshalb noch gar nicht absehbar, was nach dem Ablauf der Schutzfrist von Micky Maus passieren wird. Es ist gar nicht unwahrscheinlich, dass erst einmal überhaupt nichts passiert. Selbst Experten zeigen sich gespannt auf das, was kommen mag.
Natürlich ist es möglich, dass manche sich hervortrauen und womöglich heftig den Kopf stoßen, wenn sie mit ihren neuen Ideen für Micky Maus um die Ecke kommen. Gegenüber steht ihnen dann jedenfalls niemand Geringeres als der wohl größte Unterhaltungskonzern der Welt.
Gerade in Zeiten des Internets war eine Verlängerung der Fristen nicht mehr realistisch. Ob das jedoch bedeutet, dass Disney die Maus in Zukunft wirklich frei herumlaufen lässt, ist zumindest zu bezweifeln. So kann man nur abwarten, um herauszufinden, welche Änderungen die vermeintliche Gemeinfreiheit wirklich bringen wird.