Vor Kurzem beschrieb ich, wie man als Twitch Streamer ein Gewerbe anmelden kann (bzw. auch generell), dabei erwähnte ich auch, dass man bereits vor der Vollendung der Volljährigkeit durchaus ein Gewerbe anmelden kann. Denn z.B. Twitch Affiliate oder Twitch Partner kann man ja auch schon ab dem 13 Lebensjahr werden. Doch wie genau läuft eine Gewerbeanmeldung in diesem Fall allgemein ab?
Tatsächlich fügt sich in die Reihe der Dinge, die man vorher machen muss, lediglich eine Sache vor. Der Rest ist genau identisch. Nun aber zum Punkt, was man vorher noch erledigen muss.
Beim Familiengericht nach Erlaubnis fragen
Damit man unter 18 Jahren ein Gewerbe eröffnen kann, muss nämlich zuerst beim Familiengericht vorgetragen werden, was man eigentlich macht und was man zukünftig damit umzusetzen plant. In der Regel handelt es sich bei diesem Gespräch um eine kurze, meist beim nächsten Familiengericht geführte Unterhaltung, die hinterfragen soll, ob ihr schon fähig seid ein eigenes Gewerbe zu führen.
Natürlich mag sich das von Fall zu Fall unterscheiden, eigentlich ist dies aber kein kritisches Gespräch, sondern einfach nur zum besser kennenlernen, um zu verstehen, was der konkrete Plan im jungen Alter ist, da dies oft ja auch andere Aktivitäten wie die Schule beeinflusst und dies mit Geld dann doch nochmal etwas anderes ist – meint zumindest das Amt.
Später kommt dann per Einschreiben ein Brief, der von den Erziehungsberechtigten so zur Kenntnis genommen werden muss (diese müssen logischerweise damit einverstanden sein). Danach ist es möglich sich mit diesem “Einverständnis” des Familiengerichts für eine Gewerbeanmeldung zu bewerben. Was das bedeutet und wie es ab da weitergeht, haben wir hier beschrieben.
Sollte man unter 18 denn überhaupt schon aktiv werden?
Oft haben junge Gründer oder dessen Eltern Angst, dass man damit vielleicht noch warten sollte oder sowieso nicht ernst genommen wird. Das ist aber meistens nicht der Fall. Natürlich sollte man vorher darüber etwas nachdenken, da mit der Bestätigung durch das Familiengerichts auch die volle Geschäftsfähigkeit einhergeht und damit auch eine gewisse Haftung. An sich ist ein Kleingewerbe nun aber auch nicht direkt die Welt, weshalb es sich in fast allen Fällen besser gestaltet, wenn man sich darum direkt kümmert.
Sollte das Kind unter 14 Jahre alt sein, kann man ein Gewerbe zuerst auch noch über die Eltern laufen lassen und später ein eigenes für das Kind anmelden.