Der Ton im Internet mag oftmals ziemlich harsch sein und so kommt es immer wieder dazu, dass Personen des öffentllchen Lebens oder andere Personen sehr unangenehme und extrem unangebrachte Dinge an den Kopf geworfen bekommen. Von Mord bis Totschlag ist dann so ziemlich alles dabei. Nun soll dem Ganzen Einheit geboten werden mit neuen Gesetzen, die nach dem NetzDG nochmal weiter die Plattformen zukünfig in die Pflicht nehmen und es Behörden einfacher machen gegen derartige Verstöße vorzugehen.
So stehen auf Beleidigungen im Internet seit gestern bis zu zwei Jahre Haft, für Mord- und Vergewaltigungsandrohungen sogar bis zu drei Jahre. Wer sich im Ton vergreift, wird in Zukunft also, so die Theorie, nicht mehr so einfach davon kommen – auch wenn derartige Strafen wohl nur für sehr starke Beleidigungen fußen werden. Bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen, für die es sich auch lohnt, anzuzeigen, werden jetzt aber entsprechend stärker geahndet. Auch wenn viele nur leere Drohungen sind, soll es dafür also höhere Strafen geben.
Dazu kommt, dass in Zukunft Plattformbetreiber von sozialen Netzwerken auch dazu verpflichtet sind vorher binnen kurzer Zeit gelöschte Inhalte nach NetzDG nicht nur zu löschen, sondern auch dem BKA zu melden. Damit werden solche Fälle direkt weitergegeben an die Behörden, die sich derer dann annehmen können, jedenfalls sollte es so sein.
Was erhofft man sich davon?
Wie auch schon mit dem NetzDG versucht man hier die Hasskultur und den besonders auf Plattformen wie Facebook und stellenweise Twitter ausgesprägten Rechtsextremismus mit all seinen Facetten endlich richtig bestrafen zu können, damit im Internet nicht mehr wie in einem rechtsfreien Raum herum beleidigt und gedroht werden kann. Denn das hat sich bereits nach dem NetzDG schon nicht mehr verändert. Entsprechend höchste Zeit war es also offenbar, alles noch weiter zu verschärfen.
Wie realistisch die Vorstellung ist, dass solche Inhalte alle dem BKA gemeldet und von diesem erfasst und geprüft werden können, ist aktuell schlecht einzuschätzen. Und mit “schlecht” ist in diesem Kontext gemeint, dass man wohl nicht davon ausgehen kann, dass die etlichen Ersuche der Plattformen wirklich bearbeitet werden können.
Was ist das Problem daran?
Hass ist, wie auf dem Blog Digitalistan bereits gut zusammengefasst wurde, kein Phänomen des Internets, das erst mit Twitter und Facebook aufkam. Im Gegenteil, diese verstärken es eher und geben Raum derartige Meinungen in der Öffentlichkeit kundzutun. Auch mit diesem Mittel wird man es jedoch nicht schaffen, dass der Hass wieder verschwindet aus dem Internet. Denn eher schürt man durch mehr Löschungen der Plattformbetreiber, weil diese gegen kein Gesetz verstoßen wollen, noch mehr davon.
Man versucht zwar in die richtige Richtung zu zielen, trifft am Ende aber trotzdem nicht. Das einfache Löschen von beleidigenden Postings behebt das Problem in der Gesellschaft schließlich nicht und es finden sich nur neue Schlupflöcher, um die neuen Gesetze zu umgehen. Trotzdem ist es notwendig klar zu machen, dass das Internet eben kein rechtsfreier Raum ist, den jeder nach Lust und Laune mit allem, was er will, füllen kann.
Hass und Hetze muss unbedingt ernster genommen werden. Dabei helfen nicht realisierbare Maßnahmen oder am Ende übereifrige Sperrungen jedoch nicht sonderlich viel, da diese zwar teilweise das Resultat verändern, nicht aber die Quelle des Problems aufheben.
2 Kommentare
Vielleicht können wir so endlich gegen Klaus vorgehen #cancelklaus
Wenn er nicht als erstes gegen euch vorgeht 👀