Weil er ein Meme auf Twitter/X teilte, das den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck satirisch als “Schwachkopf Professional” bezeichnete, bekam ein Rentner aus Franken Besuch von der Polizei. Der Fall sorgt in den vergangenen Tagen für bundesweites Aufsehen. Der bekannte Anwalt Christian Solmecke hat nun darauf reagiert und seine Einordnung zur Sache abgegeben.
Der Beitrag soll gegen Paragraf 188 StGB “Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung” verstoßen haben. Die Frage ist dann, ob der Post geeignet ist, “das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren”. Mittlerweile hat sich auch Robert Habeck selbst zu der Anzeige geäußert.
Anwalt Solmecke gibt Einordnung zur Hausdurchsuchung wegen “Schwachkopf”-Post
Jeder habe das Recht auf eigene Meinung, so Solmecke in seinem Video. Allerdings decke dieses keine Beleidigungen, gewisse müsse man sich aber trotzdem gefallen lassen. Dafür bezieht er sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall zu Renate Künast. Wer demnach besonders hoch stehe und bekannt sei, müsse sich dann auch mehr gefallen lassen. “Die Grenzen sind fließend”, ergänzt er.
“So ein Meme, auch noch ganz lustig gemacht, in einem politischen Kontext gestellt, kann man sich sowieso schon die Frage stellen, ist das eine Beleidigung oder ist das eine ganz klare Meinungsäußerung?”, fragt Solmecke. Und aufgrund der geringen Reichweite könne dieses Posting die Grenzen von Paragraf 188 nicht überschreiten. Dazu kommt, dass ein Repost nur geteilt wäre und es dann noch schwieriger sei, dies als Beleidigung zu werten.
Verdacht auf Beleidigung reicht für Hausdurchsuchung aus – aber eine andere Frage ist kritisch
Grundsätzlich, so Solmecke, würde der Verdacht auf Beleidigung als Straftat ausreichen, um eine Hausdurchsuchung stattfinden zu lassen. Die eigentliche Frage wäre jedoch die nach der Verhältnismäßigkeit. Dabei müsse man die Ehrverletzung von Herrn Habeck der Ehrverletzung durch das Betreten der privaten Wohnräume des Rentners gegenüberstellen.
“Ich würde schon sagen, die Ehrverletzung von Herrn Habeck ist sehr gering, gegenüber dass die Polizei hereingeht in die Wohnung”, meint Solmecke. Die Beamten seien allerdings nicht wirklich ins Haus, sondern hätten das Tablet nur ausgehändigt bekommen. Da müsse man deshalb schauen – wäre das Aufgebot an Polizei zu groß gewesen, wäre es aber für ihn unverhältnismäßig. Das Meme würde er als relativ harmlos bewerten, das sei aber subjektiv eingeordnet.
Die ganze Aktion bewertet er jedoch als politisch ebenfalls ungeschickt, weil die Opposition dies entsprechend angegriffen habe. “Das halte ich für politisch echt nicht clever”, sagt Solmecke.